Inhaltsverzeichnis
2. Wichtige Fragen zum Post-Streik, Teil 2

Die wichtigsten Fragen zum Post-Streik


Die Post weitet ihre Warnstreiks aus. Sollte es keine Einigung mit der Gewerkschaft ver.di im aktuellen Tarifstreit geben, droht ab Mai ein unbefristeter Streik bei der Deutschen Post AG. In Streikzeiten stellen sich Postkunden die bange Frage nach den Auswirkungen des Streiks. Die Redaktion von posttip.de beantwortet nachfolgend die wichtigsten Fragen.

PoststreikKommt jetzt gar keine Post mehr an?

Es wird auch weiterhin Post zugestellt. In welchem Umfang und mit welcher zeitlichen Verzögerung hängt von den Ausmaßen des Streiks ab. Die Post will mit Aushilfskräften und den Mitarbeitern, die nicht streiken dürfen, auch weiterhin Briefe und andere Sendungen befördern. Jedoch werden Briefkästen vermehrt leer bleiben, insbesondere wenn es zum Dauerstreik kommt. Post von alternativen Anbietern (TNT, PIN etc.) wird aber wie gewohnt zugestellt.

Kann ich meine Post in den Briefzentren auch selbst abholen?

Nein, eine Selbstabholung in den Briefzentren ist nicht möglich. Lediglich Besitzer eines Postfaches können ihre Post selbst aus dem Postfach abholen. Allerdings sind auch Postfachanlagen von Streiks betroffen. Deshalb bleibt auch bei Postfachkunden der Briefkasten unter Umständen leer.

Wer haftet, wenn Briefe zu spät ankommen?

Wichtig: Für Ansprüche kommt regelmäßig nur der Versender in Frage, da nur er mit der Post einen Vertrag hat. Die Post und ihre Pakettochter DHL regeln Haftungsfragen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Beide stellen klar, dass eine bestimmte Lieferfrist bei den normalen Tarifen nicht garantiert wird. Hier hat der Postkunde also kein Recht auf Zustellung in einer bestimmten Zeit.

Es gibt aber auch Tarife (Express o.ä.), bei denen eine bestimmte Laufzeit versprochen wird. Wird diese nicht eingehalten, muss die Post haften. Allerdings wird diese Haftung in den AGB für Fälle wie Streik oder höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen) ausgeschlossen. Beim Versand von verderblicher Ware ist noch darauf zu achten, dass diese von der Beförderung ausgeschlossen sein kann bzw. besonders zu verpacken ist. Immer vorher erkundigen.

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