Die Verpackungsverordnung

Als Händler, sei es mit einem kleinen Ladengeschäft, nur online oder beides, hat man eine Menge Gesetze und Verordnungen zu beachten, die sehr detailliert viele Dinge des Geschäftslebens regulieren. Eine dieser Verordnungen, eine sehr wesentliche zumal, ist die Verpackungsverordnung, die in der öffentlichen Wahrnehmung fast nicht mehr vorkommt. Und deshalb leicht mal vergessen wird. Wobei seit 2009 sogar gewerbliche eBay-Versandhändler unter diese Verordnung fallen. Aber was genau regelt die Verpackungsverordnung eigentlich?

Vermeidung von Verpackungsmüll
Die deutsche Verpackungsverordnung gibt es bereits seit 1991. Sie stammt also nicht etwa von einer grünen, sondern von einer schwarz-gelben Bundesregierung. Die Müllberge wurden von Jahr zu Jahr größer. Ziel war damals wie heute, Verpackungsmüll möglichst weitgehend zu vermeiden, und wenn das nicht möglich ist, zu recyceln. Die Idee dahinter ist, dass der Hersteller die Verpackung zurücknehmen muss und deshalb möglichst wenig davon in Umlauf bringt. Das ist aber so direkt natürlich nicht praktisch umsetzbar, unter anderem deshalb, weil zwischen Hersteller und Verbraucher in der Regel noch der Handel steht. Daher ist auch in erster Linie der Handel verpflichtet, die Verpackungen vom Verbraucher zurückzunehmen.

Duales System als Mittler
Da auch das nicht wirklich praktikabel ist, wurde das sogenannte Duale System installiert, das als Mittler zwischen Handel und Verbrauchern die Rücknahme, Entsorgung und Weiterverwertung des Verpackungsmülls organisiert. Zu Beginn wurde dies allein durch das Unternehmen "Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland" (DSD) durchgeführt. Nachdem das System in den 90er Jahren mehrfach fast kollabiert wäre und DSD eine Monopolstellung hatte, wurde der Entsorgungsmarkt 2003 für den Wettbewerb geöffnet. Heute gibt es neun Betreiber von Dualen Systemen in Deutschland. Sie sorgen dafür, dass der Verbraucher ihre Verpackungen im Gelben Sack, Papiertonne oder -container sowie Glascontainer kostenlos entsorgen können. Finanziert wird das durch Lizenzgebühren, die von den Herstellern und Handel bezahlt werden.

Pflichten des Handels
Die Verpackungsverordnung besagt, dass Hersteller und Vertreiber bei Nutzung von Verkaufsverpackungen grundsätzlich verpflichtet sind, sich einem Dualen System anzuschließen. Dabei ist zu beachten, das darunter auch sogenannte Serviceverpackungen wie Brötchentüten oder Einkaufstüten fallen, sowie auch Einweggeschirr wie zum Beispiel die Becher für den beliebten Coffee-to-go.
Für Umverpackungen ist der stationäre Handel verpflichtet, direkt in der Verkaufsstelle eine Gelegenheit zur kostenlosen Rückgabe einzurichten. Der Online-Handel muss die Ware auf Verlangen des Endkunden ohne Umverpackung ausliefern. Endkunde oder Verbraucher im Sinne der Verpackungsverordnung ist jeder, der die erhaltene Ware in der erhaltenen Form nicht weiter veräußert. Transportverpackungen innerhalb einer Lieferkette muss der Lieferant wieder mitnehmen.

Nur sehr wenige Ausnahmen
Die Verpackungsverordnung lässt nur sehr wenige Ausnahmen von der Pflicht zur Beteiligung an einem Dualen System zu. Etwa dann, wenn Hersteller oder Vertreiber nur Einrichtungen wie Hotels, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, landwirtschaftliche oder handwerkliche Betriebe beliefern UND die Verpackungen nachweislich zurücknehmen. Eine Mindestgrenze, unterhalb derer keine Pflicht besteht, gibt es nicht.

Wie funktioniert die Lizenzierung
Für kleine Händler gibt es einfache pauschale Angebote aller Anbieter. Der Preis ist abhängig von der anfallenden Menge und den Verpackungsmaterialien. Die Unternehmen bieten kostenlose Online-Rechner im Internet an. Zuwiderhandlung gegen die Verpackungsverordnung kann sehr teuer werden und das Ende des Geschäftsmodells bedeuten.