Umtausch von Geschenken - Umtausch bei Geschenkefrust 

Nach der Freude über die Weihnachtsgeschenke, stellt sich jedes Jahr die gleiche Frage: Wohin mit den Geschenken, die nicht passen oder schlicht nicht gefallen? Wer zahlt den Versand? Was muss man beachten? Posttip gibt Antworten.

Wurde das Präsent per Versandhandel bestellt, kann man es innerhalb bestimmter Fristen einfach zurückgeben, der Käufer erhält dann das Geld per Scheck oder Überweisung zurück. Denn im Versandhandel und bei Online-Shops gelten bestimmte Sonderregelungen, da es sich um "Fernabsatz" handelt. Ein Fernabsatzvertrag besteht immer dann, wenn man etwas per Telefon, Internet oder Bestellkarte kauft, ohne die Ware vorher im Original gesehen zu haben. 

Dem unzufriedenen Käufer stellen sich folgende Fragen:

  • Wer bezahlt in welchem Fall den Versand?
  • Was muss bei der Rücksendung noch beachtet werden?
  • Was ist eine Gewährleistung, was ein Widerruf, und wie funktioniert das mit online gekauften Waren?

Posttip.de hat hier die wichtigsten Tipps für Rückgabe und Umtausch von Versandwaren zusammen gestellt.