Poststreik: Das sollten Sie beachten 

Endlich fahren die Züge wieder, schon kommt der nächste große Streik ums Eck. Jetzt sind die Postmitarbeiter in den Arbeitskampf getreten. Trotzdem muss so mancher wichtige Brief irgendwie ans Ziel gelangen.

Für eine fristgerechte Ankunft der Sendung ist zuallererst der Absender verantwortlich, schreiben die Experten der ARAG. Der Verbraucher sollte sich deswegen bei einem wichtige Brief oder Paket gegebenenfalls um eine alternative Zustellung kümmern. Auf Posttip.de können Sie sich über alternative Paket- und Briefdienste informieren.

Verbraucher sollten sich auch informieren, ob unter Umständen bei manchen Schreiben die Textform, folglich also ein Fax oder eine Email genügt. Ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift verlangt, zum Beispiel bei der Kündigung eines Vertrags, gibt es keine Alternative zum Brief.

Bei Fristen rund um das Online-Shopping verhält es sich anders. Möchten sie eine Bestellung zurückschicken, reicht es, wenn Sie die Sendung innerhalb dieses Zeitraums zur Post bringen. Die Retour-Frist liegt dabei meistens bei 14 Tagen. Damit es nachträglich keine Unstimmigkeiten gibt, sollten sie den Einlieferungsbeleg gut aufheben.

Auf Posttip.de beantworten wir Ihnen weitere wichtige Fragen zum Poststreik.

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