Post muss weniger Beihilfen zurückzahlen 

Die Bundesregierung fordert eine Beihilferückzahlung in Höhe von 298 Millionen Euro von der Deutschen Post. Damit setzt sie eine Entscheidung der Europäischen Kommission um. Der Post zufolge haben sowohl das Unternehmen als auch die Regierung Klage gegen die Entscheidung eingereicht.

Die Kommission entschied im Januar 2012, dass die Post rechtswidrige Beihilfen erhalten hatte. Dabei ging es um Pensionen. Die Bundesnetzagentur habe die Beamtenpensionslasten bei der Festsetzung der Portopreise nicht korrekt bedacht.

Die Bundesregierung übermittelte der Post nun offiziell die Beihilferückforderung inklusive Zinsen. Sie beträgt 298 Millionen Euro. Im Januar rechnete die Post noch mit einer Forderung zwischen 500 Millionen und einer Milliarden Euro.

Deutsche Post DHL und die Bundesregierung haben Klage gegen die Entscheidung beim Europäischen Gericht eingelegt. Die Post bezeichnet die Entscheidung als nicht nachvollziehbar. Das Unternehmen bezweifelt, dass die Entscheidung einer rechtlichen Überprüfung standhält. Die Zahlung wird deshalb nur in der Bilanz erfasst. Der Post zufolge bleibt die Liquidität des Konzerns solide.