Post muss Konkurrenz-Briefkästen dulden 

Die Deutsche Post muss Briefkästen der Konkurrenz auch in unmittelbarer Nähe zu ihren eigenen Postfilialen und Briefkästen dulden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden (Az. I ZR 214/07).

Damit ist die Deutsche Post mit einer Klage gegen den Briefzustelldienst Brief24 gescheitert, der in Nürnberg 52 rot lackierte Briefkästen aufgestellt hat. Diese sind mit der Aufschrift "Brief24" sowie einer Telefonnummer und dem Hinweis "Leerung Montag bis Freitag ab 18.30 Uhr" beschriftet. Nach Auffassung der Deutschen Post würden die Kunden dadurch verunsichert und legten Briefe mit Briefmarken der Post in Briefkästen der Konkurrenz, was zu deutlich längeren Brieflaufzeiten führe.

Briefkästen von Brief24 anders gestaltet als Briefkästen der Post

Der BGH wies die Klage der Deutschen Post mit der Begründung ab, dass sich die roten Briefkästen von Brief24 in der Gestaltung klar von den gelben Briefkästen der Post unterschieden. Zwar hält es der BGH nicht für ausgeschlossen, dass einige Kunden das Angebot von Brief24 unmittelbar der Post zuordnen. Ein Verbot ergibt sich aus dieser Fehlvorstellung nach Ansicht des BGH aber nicht.

Verwechselungsgefahr durch ehemaliges Briefmonopol der Post

Vielmehr stelle diese Fehlvorstellung eine zwangsläufige Folge des bis 1998 bestehenden und danach nur langsam gelockerten Monopols für die Postbeförderung dar. Daher bestehe bei den Wettbewerbern der Post ein legitimes Interesse, ihre Briefkästen in der Nähe von Postfilialen aufzustellen.

Foto: © Artpost/FOTOLIA