Beamteneinsatz bei Poststreik war rechtmäßig 

Das Arbeitsgericht in Bonn hat am 2. Juli 2015 bestätigt, dass die Deutsche Post Beamte nicht als Streikbrecher eingesetzt hat. Verdi hatte auf eine einstweilige Verfügung gegen einen unzulässigen Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen plädiert.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte in dem Verfahren 35 Einzelfälle als Beleg angeführt, in denen die Deutsche Post angeblich Beamte als Streikbrecher eingesetzt haben soll. Die Deutsche Post hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, dass keine rechtlichen Regeln gebrochen wurden.

"Die heutige Entscheidung bestätigt erneut unsere Rechtsauffassung. Wir handelten und handeln rechtskonform und hoffen nun, dass die Gegenseite dies endlich akzeptiert", sagt Jürgen Gerdes aus dem Vorstand der Deutschen Post.

Vor einigen Tagen musste die Deutsche Post indes eine Niederlage gegenüber Verdi einstecken. Ende Juni hatte das Land Niedersachsen die Sonntagszustellung von Paketen untersagt. Die Post habe damit gegen das Sonntagsarbeitsverbot verstoßen. "Ein rechtmäßiger Streik darf nicht durch rechtswidrige Maßnahmen unterlaufen werden", sagte die zuständige Ministerin des Landes, Cornelia Rundt.

Auf Posttip.de halten wir Sie über den Poststreik auf dem Laufenden und beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zum Streik.

Foto: © Deutsche Post