Arbeitslose als Streikbrecher? 

Der Deutschen Post steht neuer Ärger ins Haus. Laut Medienbericht prüft die Agentur für Arbeit derzeit, ob bestreikte Postbetriebe ordnungsgemäß gemeldet wurden. Der Vorwurf: Die Arbeitsagentur habe Arbeitslose an bestreikte Betriebe vermittelt.

Während des unbefristeten Streik waren laut einem Bericht der „Welt“ von der Deutschen Post womöglich nicht alle bestreikten Betriebe ordnungsgemäß gemeldet worden. Die Agentur für Arbeit muss sich im Falle eines Streiks gegenüber den Konfliktparteien neutral verhalten. Sie darf weder Arbeitslosenhilfe an Streikende zahlen, noch darf sie dem bestreikten Betrieb Arbeitskräfte vermitteln.  

Laut Meldung waren bei der Arbeitsagentur 1539 Streiks aus den Postniederlassungen angezeigt. In Baden-Württemberg seien dabei allerdings nur Warnstreiks und keine unbefristeten Streiks gemeldet worden – obwohl hier laut Gewerkschaft 4.000 Postmitarbeiter in Dauerstreik getreten sind. Auch in Ländern wie Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gab es demnach Unstimmigkeiten. Die Agentur für Arbeit will deswegen prüfen, ob während des Streiks in bestreikte Betriebe vermittelt wurde. Daneben kursiert außerdem der Vorwurf, die Post habe indierkt über Zeitarbeitsfirmen zusätzliche Arbeitskräfte bei der Arbeitsagentur akquiriert.

Während des unbefristeten Streiks haben am Ende über 30.000 der insgesamt 140.000 Beschäftigten die Arbeit niedergelegt. Die Deutsche Post wiederum versuchte durch den Einsatz von Beamten und Aushilfskräften die schlimmsten Folgen zu kompensieren. Trotzdem sammelten sich in den Verteilzentren Abermillionen von Briefen und Paketen. Bis heute sind die Berge an liegen gebliebenen Sendungen mancherorts noch nicht abgetragen.

Foto: © Agentur für Arbeit