Die wichtigsten Fragen zum Post-Streik - Wichtige Fragen zum Post-Streik, Teil 2 

Was ist, wenn ich eine Rechnung zu spät bezahle, weil sie durch den Streik zu spät bei mir angekommen ist?

Prinzipiell ist es so, dass man eine Rechnung erst mal erhalten haben muss, um sie bezahlen zu müssen (der Jurist spricht von Zugang). Zahlungsfristen beginnen bei Privatpersonen in der Regel auch erst dann zu laufen, wenn man die Rechnung bekommen hat. Derjenige, der die Rechnung stellt, muss also dafür sorgen, dass die Rechnung auch ankommt.

Muss ich Mahngebühren zahlen? Kann ich die Post dafür in Haftung nehmen?

Mahngebühren muss man nicht zahlen, wenn die Zahlungsverzögerung auf den Streik zurückzuführen ist. Der Versender der Mahnung kann höchstens die Post in Anspruch nehmen. Allerdings schließt diese die Haftung bei Streik aus (s.o.). Die Gewerkschaft Ver.di, die ja eigentlich für den Streik verantwortlich ist, könnte wiederum nur von der Post in Anspruch genommen werden. Dies geht aber nur, wenn der Streik von einem Gericht als rechtswidrig eingestuft wurde. Dies trifft hier nicht zu.

Was ist mit Bestellungen im Versandhandel, die einen Liefertermin garantieren?

Bei Bestellungen im Versandhandel ist der Händler mein Vertragspartner. Wie und mit welchem Paketdienst er die rechtzeitige Lieferung sicherstellt, ist seine Sache. Er kann jedoch in seinen Geschäftsbedingungen, wie auch die Deutsche Post, Haftungsausschlüsse regeln. Tipp: Vor der Bestellung immer nachfragen, ob die rechtzeitige Lieferung garantiert werden kann.

Welche alternativen Brief- und Paketdienste gibt es?

Bei Päckchen und Paketen gibt es viele Alternativen zur Post. Sie finden diese sowohl in unserer Anbieterliste als auch im Paketrechner. Bei Briefen gibt es für Privatkunden wenig bundesweit tätige Alternativen. Auf regionaler Ebene gibt es Briefdienste, die auch von Privatpersonen genutzt werden können. Diese eignen sich leider meist auch nur für den regionalen Versand, da für Sendungen außerhalb des eigenen Zustellgebietes das Netz der Deutschen Post genutzt wird.

Tipp: Wichtige Sendungen können auch als Paket mit alternativen Anbietern verschickt werden, die eigentlich keine Briefe befördern. Allerdings sind diese Sendungen deutlich teurer als ein Brief. Hierbei ist darauf zu achten, ob der Paketdienst Mindestmaße für seine Paketsendungen voraussetzt.