Verpackungsverordnung - Ratgeber - Verpackungsverordnung: So entsorgen Händler Verpackungen 

Wie soll ein Online-Händler die Rücknahme von Verpackungen organisieren?

Natürlich kann ein Online-Versandhändler die Verpackungen, in denen er seine Ware verschickt, nicht beim Kunden einsammeln und entsorgen, wie es die Verpackungsverordnung seit Jahresbeginn von ihm verlangt.

Deshalb eröffnet der Gesetzgeber eine Alternative: Wer Verpackungen nicht selbst zurücknehmen kann, muss sie bei einem dualen System lizenzieren und von diesem entsorgen lassen. Weil sie den Vertragspartner von der Rücknahmepflicht befreien, nennt man diese Systeme auch "Befreiungssystem".

Neun Dienstleister gibt es mittlerweile dafür. Das bedeutet nicht, dass in Zukunft neben der gelben Tonne nun bald eine Batterie von weiteren acht Tonnen vor jeder Haustür auf Müll lauert. Der Verbraucher wirft nach wie vor das Altpapier in den Altpapiercontainer, den Plastikmüll in den gelben Sack oder die gelbe Tonne und den Restmüll in die Mülltonne. Die gewohnten regionalen Entsorger holen den Müll dann ab und bekommen ihre Kosten von den dualen Systemen erstattet.

Welche dualen Systeme gibt es?

In Deutschland sind derzeit neun Anbieter von dualen Systemen zugelassen:



Wie funktionieren die Befreiungssysteme?

Der Versandhändler tritt einem der neun Systeme bei und meldet dem Verpackungsentsorger die Mengen der von ihm verwendeten Verpackungsmaterialien. Dafür muss er Geld bezahlen. Die regionalen Entsorger bitten die Anbieter der dualen Systeme dann entsprechend der von ihnen gemeldeten Verpackungsmengen zur Kasse.

Wer große Mengen von Verpackungsmaterial in Umlauf bringt, muss zum 1. Mai eines Jahres eine so genannte Vollständigkeitserklärung abgeben. In der Vollständigkeitserklärung teilt der Händler mit, welche Sorten und Mengen von Verpackung er im zurückliegenden Jahr in den Verkehr gebracht hat. Kleinere Händler müssen lediglich nachweisen, dass ihre Verpackungen bei einem der neun dualen Systeme lizenziert sind. Einige Dienstleister bieten ihren Kunden an, diese Vollständigkeitserklärung für sie anzufertigen.

Was geschieht mit bereits lizenzierten Verpackungen?

Alle Unternehmen, die mit Versand zu tun haben, müssen ihre Verpackungen entweder zurücknehmen oder sie bei einem Befreiungssystem lizenzieren lassen. Das gilt auch für Hersteller oder Vertreiber von Waren.

Ist eine Verpackung einmal lizenziert, dann braucht sie kein anderer mehr lizenzieren zu lassen. Unser Beispielhändler könnte also in dem Karton, in dem er je 100 Energiesparlampen geliefert bekommt, Lampenschirme verschicken. Er bräuchte den Karton dann nicht mehr selbst lizenzieren zu lassen.

ACHTUNG! Die Nachweispflicht läge in diesem Fall beim Händler. Kann er nicht nachweisen, dass sein Lieferant den Karton bereits lizenziert hat, dann bringt er ihn als eigene Verpackung in Umlauf. Der Nachweis einer Lizenzierung könnte nach Auskunft der IHK-Berlin über einen Vermerk auf der Rechnung geschehen. Das Füllmaterial müsste unser Händler allerdings trotzdem lizenzieren.

Angebote für kleine Online-Versender oder eBay-Händler

Einige Anbieter werben mit einfachen Pauschaltarifen um Kleinhändler. Für eine Pauschalsumme befreit der Dienstleister den Händler von der Rücknahmepflicht für eine bestimmte Menge Verpackungsmüll. Mehrmengen werden am Jahresende ausgewiesen und beispielsweise per Kreditkarte nachgezahlt. Es empfiehlt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen.