Gefahrgutversand - Wie versendet und verpackt man Gefahrgut? 

Wie versendet man Gefahrgut?

Für den Transport solcher gefährlicher Güter gibt es zahlreiche gesetzliche Vorschriften zur Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung. Gefahrgut muss auf der Außenverpackung deutlich als solches gekennzeichnet sein, und zwar mit Symbolen in der Form eines auf die Spitze gestellten Quadrats, dessen Seiten mindestens 10 cm lang sind. Mindestens zwei Kennzeichnungen sind erforderlich: die UN-Nummer und die Gefahrenklasse des Transportgutes. Außerdem muss gegebenenfalls eine genaue Beschreibung des versandten Gefahrgutes beiliegen.

Klassifizierung und Kennzeichnung

Die so genannten UN-Nummern sind das wichtigste Instrument zur Klassifizierung gefährlicher Güter. Weltweit werden Stoffe, Lösungen oder Gemische zur Identifizierung einer vierstelligen Zahl zugeordnet, die bei der UNO vergeben wird. Diese UN-Nummer oder Stoffnummer erscheint im gesamten Beförderungskreislauf und hilft, den Stoff eindeutig zu identifizieren. Sie lässt sich ebenfalls über die kostenpflichtige Weka-Liste finden.

Hat der Stoff oder Gegenstand eine UN-Nummer, so muss diese deutlich sichtbar und witterungsbeständig auf der Verpackung angebracht werden. Sollen mehrere Güter mit unterschiedlichen UN-Nummern in einem Versandstück verschickt werden, müssen alle UN-Nummern genannt werden. Alternativ sind die Versandstücke mit "LQ" zu markieren.

Dazu kommt die Kennzeichnung der Gefahrgutklasse. Jedes Versandstück, welches gefährliche Güter oder Gegenstände enthält, muss mit einem Gefahrzettel versehen sein, der über die Gefahrgutklasse Auskunft gibt. Manche Versandunternehmen stellen diese ihren Kunden direkt zur Verfügung. Die Gefahrzettel geben Auskunft über die Art der Gefahr, die von dem Paket ausgehen kann.

Verpackung

Für jede Gefahrenklasse gibt es entsprechende Verpackungsvorschriften, für deren Einhaltung der Absender haftet. Die meisten Speditionen stehen hier mit Rat und Tat zur Seite; bei DHL oder FedEx ist man auf etwas mehr eigenes Wissen angewiesen. DHL erklärt immerhin, die Produkte "Postbox" und "Packset" als Außenverpackung für Gefahrgut zu akzeptieren. Günstig ist es, wenn noch Originalverpackungen der Waren vorhanden sind, weil die selbst einmal per Versand geliefert wurden. Wenn sie nicht beschädigt ist, ist die Originalverpackung immer am Besten geeignet.

Sowohl für die Außen- als auch für die Innenverpackung und die Polsterung gelten Vorschriften. Auch hier schafft die Weka-Datenbank Abhilfe: Ein Klick auf die UN-Nummer, die Ihrem Versandgut zugeordnet ist und Sie erhalten eine Übersicht sämtlicher Vorschriften für diesen Stoff oder Gegenstand. Verpackungsanweisungen und Transportvorschriften sowie Angaben, mit welchen Stoffen er gemeinsam verschickt werden darf, sind ebenfalls abrufbar. Unter der Angabe "Begrenzte Mengen" erfahren Sie, ob es eine Mengenbegrenzung gibt, bis zu welcher der Versand erlaubt ist. Sicherheitshalber sollte man immer ein bisschen "zu gut" verpacken.

Alternative: Selbstabholung?

Wer im eigenen Fahrzeug ungesichertes Gefahrgut transportiert und damit Schäden verursacht, ist in der Regel nicht versichert. Wenn Sie also gefährliche Güter selbst transportieren wollen, sollten Sie auch da die Gefahrgut-Vorschriften für Höchstmengen, Verpackung und Transport beachten.

Gefahrgut niemals verschweigen!

Die Kennzeichnung als Gefahrgut braucht der Versender, um die entsprechenden Vorsichtsmassnahmen zu treffen, damit ihr Paket heil ans Ziel kommt und die Beschäftigten nicht gefährdet werden. Wenn Sie gefährliche Stoffe und Gegenstände per Post schicken, ohne sie gesondert zu kennzeichnen, haften Sie dafür, wenn wegen Ihres Paketes jemand oder etwas zu Schaden kommt. Das gilt natürlich in besonderem Maße, wenn die AGB des betreffenden Paketversenders Gefahrgut oder gefährliche Stoffe vom Versand ausschließen.

(Stand: April 2009)