Die Deutsche Post betrachtet ihren E-Postbrief als eine Revolution im Briefverkehr. Die Vorteile liegen auf der Hand: Weil die Post nur einwandfrei identifizierte Kunden zu dem Verfahren zulässt, wissen beim Briefverkehr per E-Postbrief beide Seiten, mit wem sie es zu tun haben. Das bedeutet aber auch, dass ein Brief als zugestellt gilt, wenn der Absender ihn auf den Weg geschickt hat.
1. E-Postbriefkunden müssen auf der Hut sein, wichtige Schreiben nicht zu versäumen
E-Postbriefkunden müssen also regelmäßig in ihren E-Postbriefkasten schauen, ob sie Post erhalten haben. Sonst laufen sie Gefahr, wichtige Schreiben zu übersehen und Fristen zu versäumen. Dies ist ein oft gehörter Vorwurf an den E-Postbrief, der jedoch nur zum Teil zutrifft. Denn auch ein normaler Brief gilt als zugestellt, wenn er den Briefkasten des Empfängers erreicht hat.
Der E-Postbriefkasten ist also zunächst nichts anderes als der Hausbriefkasten. Außerdem hat die Deutsche Post eine kostenlose SMS-Benachrichtigung auf das Handy des Empfängers eingerichtet. Damit liegt der E-Postbrief im Komfort wieder vor dem Hausbriefkasten.
2. Ohne Handy geht beim E-Postbrief nichts
Damit wären wir bei einem weiteren Vorwurf an den E-Postbrief: Ohne Handy geht es nicht. Das gilt aber auch für die Anmeldung. Denn der Kunde muss während der Anmeldung zum Mobiltelefon greifen, um Registrierungscodes in die dafür vorgesehene Maske im Internet einzugeben. Da es in Deutschland mehr Mobilfunkverträge als Festnetzanschlüsse gibt, sollte das Verfahren kaum jemanden ausschließen. Dennoch: Hier liegt Verbesserungspotenzial.
3. Der E-Postbrief ist eine Insel
Enttäuschend ist auch, dass E-Postbriefkunden auf einer Insel leben. Derzeit arbeiten Postunternehmen in aller Welt an vergleichbaren Lösungen. Es fehlt der grenzüberschreitende Ansatz. Dabei geht es nicht nur um technische Fragen, sondern auch darum, welche Ansprüche man an die Identifizierung der Kunden stellt. Denn nur eine rechtlich gültige Kommunikation beispielsweise mit Behörden ist nur denkbar, wenn jeder Teilnehmer eindeutig indentifiziert ist. Wer bedenkt, wie schwer sich die Bundesregierung mit ihrem De-Mailgesetz getan hat, kann ermessen, was es bedeutet, internationale Standards zu vereinbaren.
4. Der E-Postbrief ist zu teuer
Wenn der E-Postbrief soviel kostet wie ein normaler Brief: Warum sollten wir ihn dann nutzen? Diesem Argument kann die Post derzeit nur entgegenhalten: Es gibt keine alternative. Wer die Vorteile des E-Postbriefs nutzen will, muss die Kosten tragen. Erst ein Konkurrenzangebot wie die De-Mail könnte den Preis ins Rutschen bringen.
5. Adressänderung ausgeschlossen
Eine einmal gewählte E-Postbriefadresse kann nicht mehr geändert werden. Wer also beispielsweise durch Heirat den Namen ändert, hat nur zwei Möglichkeiten: Mit der bestehenden E-Postbriefadresse weiterleben; oder die alte Adresse kündigen und eine neue beantragen.
6. Kündigung möglich, aber...
Wem der E-Postbrief nicht gefällt, der kann ihn wieder kündigen. Das hat die Deutsche Post im Kundenbereich eingerichtet. Doch Vorsicht: Wenn wichtige Korrespondenz beispielsweise mit Versicherungen oder Behörden bereits über die E-Postbriefadresse läuft, dann muss man die betreffenden Stellen einzeln über das Ende der E-Postbriefadresse informieren. Erst dann landet die Post anschließend wieder im traditionellen Briefkasten.
Wünschenswert wäre ein Formular zur Benachrichtigung von Briefpartnern. Einige Banken bieten solche Dienste beim Wechsel des Girokontos an. Bei der Deutschen Post ist derzeit nicht daran gedacht.