Hermes weist Mehrwertsteuer nicht mehr aus 

Ab sofort wird die Mehrwertsteuer auf Quittungen für Hermes-Privatkunden nicht mehr separat ausgewiesen, sondern in den Gesamtpreis eingerechnet. Daraus entsteht den

Privatkunden kein Nachteil, da sie - anders als Geschäftskunden und Gewerbetreibende - die geleistete Mehrwertsteuer nicht steuerlich geltend machen können, folglich auch keinen gesonderten Nachweis benötigen, betont Hermes.



Geschäftskunden und Gewerbetreibende können die geleistete Mehrwertsteuer dagegen steuerlich geltend machen, da sie zum Abzug der Vorsteuer berechtigt sind. Gegenüber dem Finanzamt benötigen sie dafür Rechnungen/Quittungen mit separat ausgewiesener Mehrwertsteuer. Beim Ausfüllen des Online-Paketscheins vermerken Geschäftskunden und Gewerbetreibende entsprechend ihren Status, damit die Mehrwertsteuer ausgewiesen und auf dem Paketschein sowie auf der Quittung angezeigt wird.

Wird der Paketschein manuell im Hermes PaketShop erstellt, sollen Geschäftskunden und Gewerbetreibende laut Hermes angeben, ob das abgegebene Paket privat oder gewerblich versendet wird, um im zweiten Fall eine entsprechende Quittung mit der explizit ausgewiesenen Mehrwertsteuer zu erhalten.