Lexikon

Postrichtlinie

Die Postrichtlinien gelten als EU-weite Rechtsvorschriften für den Postmarkt. Vom Europäischen Parlament und Rat entworfen, regelt die Postrichtlinie die Verpflichtungen und weitere Entwicklung der Postsektoren der EU. Seither wurden zwei Richtlinien verabschiedet; 1997 die Postrichtlinie 97/67/EG und 2002 die 2. Post- bzw. Änderungsrichtlinie 2002/39/EG.

Festgeschrieben sind u.a. die Mindestbedingungen die jeder EU-Mitgliedsstaat beim Universaldienst erfüllen muss. Ferner sind Preis- und Gewichtsgrenzen für reservierbare Dienste bestimmt und der Zeitplan für die schrittweise Liberalisierung des Postmarktes aufgeführt. Ziel dieser Bestimmungen ist, neben der Verbesserung der Qualität und der Schaffung eines Binnenmarktes für Postdienste, die Sicherung einer flächendeckenden Grundversorgung. Auch während (und nach) der Liberalisierung soll ein Universaldienst, bei gleichzeitiger Einschränkung des reservierten Bereichs, garantiert sein. Darüber hinaus werden Grundsätze in der Tarifbestimmung, der Lizenzierung nicht reservierter Dienste, der Transparenz der Rechnungslegung und den Dienstqualitätsnormen für grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Dienste erläutert.