Lexikon

Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht im Postwesen bedeutet, dass ein Postdienstleister die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs der Bundesnetzagentur innerhalb eines Monats schriftlich anzeigen muss. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob für sein Angebot eine Lizenz erforderlich ist.

Wer dieser Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.