Lexikon

ab Werk

Mit Waren "Ab Werk" (ex work; EXW) ist der Verkäufer verpflichtet, die von ihm angebotene Ware dem Käufer auf seinem Gelände (z.B. Lager, Werk) zur Verfügung zu stellen. Mit der Übernahme der Ware übernimmt der Käufer bzw. Empfänger die Verantwortung für die Kosten und den weiteren Transport.