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Exklusivlizenz


Die Exklusivlizenz sichert der Deutschen Post AG noch bis zum 31.12.2007 das Beförderungsmonopol auf Briefsendungen unter 50 Gramm.

Sie entspricht § 51 des Postgesetzes und wird mit dem Universaldienst begründet, zu dem die Deutsche Post AG verpflichtet ist.

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