Straßenverkehr: Sonderregel für Postdienste 

Briefdienste sollen für die Briefkastenleerung zukünftig offiziell in zweiter Reihe halten und in Fußgängerzonen einfahren dürfen. Dies berichtet der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste.

Die Sonderregel gilt nur für Briefdienste im Besitz einer gültigen Lizenz. Diese muss sichtbar am Fahrzeug angebracht sein. Am 5. September wird der Verkehrsausschuss des Bundesrates über die Neufassung der Straßenverkehrsordnung beraten.