Die Republik Polen hat zugesagt, die zurzeit geltende unbeschränkte staatliche Garantie für die polnische Post (Poczta Polska) bis zum 30. Juni 2008 aufzuheben. Das teilte der Pressedienst der EU-Kommission mit. Die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes begrüßte die Entscheidung. Zuvor hatte die Europäische Kommission die Staatsgarantie für unvereinbar mit dem EG-Vertrag erklärt und Polen zu diesem Schritt aufgefordert.
Derzeit genießt Poczta Polska eine besondere Rechtsstellung, die nicht den üblichen Insolvenz- und Konkursverfahren unterliegt. Der Staat müsste bei einem Konkurs von Poczta Polska in letzter Instanz für alle ihre Rechte und Pflichten haften. Dadurch gilt de facto eine in Höhe und Dauer unbeschränkte staatliche Garantie für alle Verbindlichkeiten von Poczta Polska.
Aufgrund dieser unbeschränkten Garantie erhält Poczta Polska günstigere Finanzierungskonditionen als ihre Wettbewerber – und damit einen unzulässigen Vorteil, der den Wettbewerb im Binnenmarkt verfälscht. Deshalb forderte die EU-Kommission Polen auf, die Garantie aufzuheben, um die Liberalisierung des polnischen Postmarktes voran zu treiben.
Die EU-Kommission prüft regelmäßig, ob bestehende staatliche Beihilferegelungen in den einzelnen EU-Staaten mit den Beihilfebestimmungen des EG-Vertrags vereinbar sind. Wenn die Mitgliedsstaaten ihren Aufforderungen nicht nachkommen, für unzulässig erklärte Beihilfen zu streichen, droht ein Vertragsverletzungsverfahren.