Paketdienst ist kein Taxi 

Fahrer von Kurier- oder Paketdiensten dürfen keine Mitfahrer mitnehmen. Darauf weist der Automobilclub von Deutschland (AvD) hin. Wegen des starken Interesses an Fahrgemeinschaften böten Fahrer von Kurier- oder Paketdiensten den freien Platz in ihren Lieferwagen gegen Geld an. Der Automobilclub warnt, dabei handele es sich um einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz.

Denn der Kurierfahrer nimmt in diesem Fall einen Personentransport vor. Dazu brauche man jedoch einen Personenbeförderungsschein und die entsprechende Versicherung – beides hätten Paket- und Kurierfahrer nicht, erklärt der AvD. In solchen Fällen könnten Bußgelder von bis zu 20.000 Euro verhängt werden.

Mitfahrinteressierten rät der AvD, solche Angebote zur eigenen Sicherheit nicht anzunehmen. Es gebe – über Portale und Mitfahrzentralen – ausreichend seriöse, private Angebote, so dass niemand darauf angewiesen sei, die Dienste "schwarzer Schafe" anzunehmen. Schon aus Eigeninteresse: Falls ein Unfall passieren sollte, könnte sich die Versicherung weigern, einzuspringen.

In diesem Zusammenhang weist der AvD darauf hin, dass Haftpflichtversicherungsschutz nur besteht, wenn man privat Personen mitnimmt. Nicht jedoch, wenn Personen (versteckt) gewerblich befördert werden. Um nicht in die Hände "schwarzer Schafe" zu gelangen, sollten sich Mitfahrer vorab beim Anbieter informieren, warum er von der einen in die andere Stadt fährt. Stellt man am Treffpunkt fest, dass es sich nicht um eine private Fahrt handelt, sondern beispielsweise Ladung transportiert wird, sollte man nicht einsteigen.