Die Deutsche Post hat erfolgreich gegen eine Entscheidung der EU-Kommission über Beihilfen in Millionenhöhe an die belgische Post La Poste geklagt. Das EU-Gericht erster Instanz urteilte am Dienstag, dass die Behörde eine Kapitalerhöhung des belgischen Staates über knapp 300 Millionen Euro vor sechs Jahren förmlich hätte prüfen müssen. Wie die "Financial Times Deutschland" (FTD) berichtet, hätte die Deutsche-Post-Tochter DHL dann als Konkurrentin im Geschäftsbereich Paketdienste angehört werden müssen.
Das EU-Gericht klärte in diesem Verfahren allerdings nicht, ob die Beihilfe rechtswidrig war, so dass die belgische Post das Geld vorerst behalten dürfe. Im Juli 2003 hatte die EU-Kommission nach einer sieben Monate langen Voruntersuchung noch entschieden, dass die Kapitalerhöhung keine Beihilfe sei und deshalb nicht geprüft werden müsse.
Der Deutschen Post, deren Marktanteil bei Expresspaketen damals mit rund 40 Prozent etwa doppelt so hoch war wie der des belgischen Konkurrenten, ging es mit der Klage nach Angaben der FTD um eine Grundsatzfrage. In den Beihilfeverfahren sollte mit gleichem Maßstab gemessen werden, sagte ein Post-Sprecher nach dem Urteil.
Die Post musste 2003 selbst eine staatliche Kapitalerhöhung über 900 Millionen Euro nach einem Beschluss der Kommission zurückzahlen. Das EU-Gericht hatte diese Entscheidung jedoch auf die Klage der Post hin im vergangenen Jahr aufgehoben. Die Kommission kann gegen die Entscheidung des Gerichts innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel einlegen. Dieser Widerspruch dürfe sich nach Angaben der Zeitung jedoch nur auf Rechtsfragen beschränken.