Das Europäische Gericht erster Instanz, eine Vorinstanz zum Europäischen Gerichtshof, hat heute eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahre 2002, nach der die Deutsche Post zur Rückzahlung von Beihilfen an den Bund verpflichtet worden war, für nichtig erklärt. Damit muss der Bund an die Post rund eine Milliarde Euro zahlen.
Damals war die Deutsche Post von der Kommission zur Rückzahlung angeblicher Beihilfen plus Zinsen in Höhe von 907 Millionen Euro verpflichtet worden. Dagegen hatte das Unternehmen im selben Jahr Klage eingereicht. Die Deutsche Post sieht sich nun in ihrer Rechtsauffassung bestätigt; mit dem Eingang des Geldes wird in den nächsten Wochen gerechnet. Abhängig von der Klärung weiterer Fragen rund um das Cash-Management des Unternehmens sollten die Mittel vorzugsweise für eine Auszahlung an die Aktionäre vorgesehen werden, teilt die Deutsche Post mit.
Im Juni 2002 hatte die Kommission entschieden, dass die Deutsche Post in den Jahren 1994 bis 1998 eine Kostenunterdeckung im Wettbewerbsbereich Geschäftskundenpakete durch eine unzulässige Quersubventionierung aus staatlichen Beihilfen zur Finanzierung des Universaldienstes ausgeglichen habe. Die Deutsche Post hat dies immer bestritten, zumal in einem wenige Monate zuvor abgeschlossen Wettbewerbsverfahren der Kommission eine Quersubventionierung verneint worden war. Gegen die Beihilfeentscheidung der Kommission hatte die Deutsche Post im September 2002 vor dem zuständigen Europäischen Gericht Erster Instanz geklagt.
Dennoch musste die Deutsche Post Anfang 2003 als Folge der Kommissionsentscheidung 572 Millionen Euro festgestellte Beihilfe plus 335 Millionen Euro Zinsen an die Bundesrepublik Deutschland zahlen. Dieser Betrag plus weiterer angefallener Zinsen wird nunmehr vom Bund an die Deutsche Post zurückgezahlt.