Der verbotene Weihnachtsversand: Parfüm ist ein Gefahrgut 

"Gefahrgut-Großeinsatz wegen gesundheitsschädlicher Flüssigkeit im Paket", so lauten die Schlagzeilen. Immer wieder gibt es diese Einsätze bei den Feuerwehren in Deutschland. Besonders zu Weihnachten werden "gefährliche" Dinge wie Parfüm, Deo oder Nagellack verschickt – obwohl es verboten ist. Mit dem Leitfaden von Posttip ab sofort die Geschenke richtig verschicken.

Ob Parfüm, Nagellack, Deo, Klebstoffe oder Motoren-Flüssigkeiten – all diese Dinge fallen unter den Begriff der "gefährlichen Güter". Was wegen der entzündlichen Inhaltsstoffe für den Verbraucher noch vorstellbar ist. Genauso zählen aber auch Heu, Kohle, nasse Wolle, Sonnenblumenöl und Tischtennisbälle dazu.

Woher weiß der Verbraucher also, was er verschicken darf und was nicht?

"Es ist richtig, dass viele Dinge des täglichen Gebrauchs Gefahrgüter im Sinne der internationalen Gefahrgutvorschriften sind", sagt DHL-Pressesprecherin Anke Blenn. Parfüme beispielsweise fielen darunter aufgrund des hohen Alkoholanteils von rund 70 bis 80 Prozent und den damit verbundenen entzündlichen Eigenschaften.

Ebenso Treibmittel und Gase, die sich in Haarsprays und Deosprays aufgrund des Innendrucks in den Spraydosen entzünden könnten. Auch Flüssigkeiten mit hohem Lösemittelanteil wie Nagellacke und Nagellackentferner sind mit entzündlichen Eigenschaften ausgestattet.

Batterien bergen eine sehr hohe Brandgefahr wegen starker Erhitzung beispielsweise bei einem Kurzschluss. Daher sind alle Geräte, die Lithium-Batterien enthalten, wie Handys, Smartphones, Laptops, Notebooks und Navigationsgeräte vom normalen Versand ausgenommen.

Streichhölzer, Erfrischungstücher, manche Grillkohle, Wunderkerzen, Feuerwerkskörper, Autobatterien, Airbags – die Liste ist so lang, wie die Vorschriften im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Zur Neufassung von April 2015 gibt es zu den tausenden von Seiten auch gleich die 26. Verordnung über die Ausnahmen der Vorschriften.

Wer sich also nicht sicher ist, ob er die selbstgebastelte Weihnachtskrippe mit dem Kindlein auf Stroh verschicken darf oder nicht, sollte sich bei den zuständigen Dienstleistern genau beraten lassen.

Der Paketdienstleister GLS empfiehlt die Absprache im zuständigen GLS Depot. Dort würden "geschulte Mitarbeiter zum Gefahrgutversand" beraten. Nur extrem gefährliche, wie radioaktive, explosive, ansteckungsgefährliche oder stark giftige Substanzen seien ausgenommen.

Eines muss dem Postkunden klar sein: Alles was er ohne Absprache mit den jeweiligen Dienstleistern transportieren lässt, geschieht letztlich auf eigene Gefahr. Denn die Unternehmen haben sich in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sowieso kaum einer liest, gut abgesichert.

Erstens schließen sie Gefahrgut-Transporte aus. Zweitens erlauben sie Ausnahmen, wie der Gesetzgeber ja auch, und drittens die Ausnahmen nur in "kleinen Mengen". Hier ist es gut, selber in die Bestimmungen zu gucken und zu rechnen – denn es zählt immer die Gesamtmenge der im Paket befindlichen Substanzen.

In den AGB von GLS steht dazu, dass sie diese Transporte schriftlich genehmigen müssen. Wird ohne dieses Einverständnis gefährliches Gut verschickt, trägt der Versender sämtliche Schäden und Kosten, die GLS oder Dritten entstanden sind.

Kommt es zum großen Knall und die Feuerwehr rückt aus, wie zuletzt in Delmenhorst (Niedersachsen) würde GLS sich auch die Sicherstellung, Zwischenlagerung, Rücksendung, Entsorgung, Reinigung und den Feuerwehreinsatz bezahlen lassen. Das ist kein Nagellack in XXL-Flaschen wert.

Wichtig ist einfach, dass beim Verschicken von Sendungen keine Gefahr für andere Menschen und die Umwelt ausgeht.

Selbst der Schwangerschaftstest wird in der Liste aufgeführt, ebenso die Stuhlprobe, die der Hausarzt vom Patienten postalisch anfordert. Auch magnetische Stoffe fallen unter die Gefahrgut-Verordnung. Denn sie können Datenträger vernichten, wenn sie nicht ordnungsgemäß verpackt sind.

Flaschen und Kanister mit Schraubverschluss sind auf ihre Dichtheit zu kontrollieren. Sprühköpfe durch Schraubverschlüsse zu ersetzen. Zur Not dürfen Sie dick gepolstert werden.

Die deutsche Tochter trans-o-flex in Weinheim (Baden-Württemberg) von der Österreichischen Post ist spezialisiert auf Gefahrgut-Transporte. Sie gibt nicht nur Großkunden sondern auch Privatkunden über eine kostenlose Hotline Auskunft.

Letztlich kommt es auf die Verpackung der Sendungen an. Die Deutsche Post in Bonn unterscheidet in ihrem umfassenden, aber für Laien kaum verständlichen Gefahrgut-Katalog im Internet zwischen den Vorschriften für Briefe und Pakete. Ebenso, ob sie national oder international versendet werden.

Briefe können auf ihrem Weg erheblichen Belastungen ausgesetzt sein. In den Sortier- und Verteilanlagen der Deutschen Post werden sie auch maschinell bearbeitet. Deshalb ist eine reiß- und stoßfeste, aber auch mehrteilige Verpackung wichtig. Innenliegende Verschlüsse dürfen sich nicht einfach öffnen lassen.

So sollen Name und Adresse von Absender und Empfänger inklusive einer erreichbaren Telefonnummer auf dem Paket angegeben werden. Bei GLS wiederum muss ein vorgeschriebener barcodierter Gefahrgutaufkleber angebracht sein.

Postkunden, die beim Lesen zum Ergebnis kommen, sich lieber persönlich mit dem Geschenk auf den Weg zu machen, sollten wissen, dass die ADR`s allgemein für deutsche Straßen gelten.

Eine Privatperson, die ohne Beförderungsschein die zulässige Menge an Benzin im Reservekanister überschreitet, kann mit 500 Euro zur Kasse gebeten werden. Ach ja, es gibt auch noch Vorschriften, die für den Schienenverkehr, See- und Luftweg gelten. Eine Flucht vor diesem Vorschriften-Dschungel ist leider nicht möglich.