Brüssel kritisiert Regelung zu DHL Beihilfen 

Die EU-Kommission in Brüssel erklärt die Beihilfen für die Posttochter DHL in Sachsen möglicherweise für unzulässig. Das berichtet die in Halle erscheinende „Mitteldeutsche Zeitung“. Die Garantien für das europäische Luftfracht-Drehkreuz auf dem Flughafen Leipzig/Halle, das Mitte Mai offiziell von DHL in Betrieb genommen wurde, seien laut EU-Kommission als wettbewerbswidrig einzustufen, zitiert die Zeitung den sächsischen Landtagsabgeordneten Rolf Seidel (CDU).

Als problematisch schätzt die EU unter anderem die so genannte Patronatserklärung des Bundeslandes Sachsen ein. Darin verpflichtet sich der Freistaat nach Informationen der Tageszeitung zu Zahlungen von bis zu 500 Millionen Euro an DHL, sollten beispielsweise Einschränkungen für Nachtflüge am Flughafen Leipzig/Halle eintreten, die die DHL zur Aufgabe dieses Standortes zwängen.

Die anhängigen Klagen gegen diese Nachtflugregelung sollen am 15. Juli erneut am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden werden. Die EU-Kommission wiederum überprüft die Patronatserklärung (Laufzeit 30 Jahre) seit 2006 in einem Beihilfeverfahren.

Offensichtlich waren die Aussichten auf uneingeschränkte Nachtflüge ausschlaggebend dafür, dass DHL sein Drehkreuz nach Schkeuditz verlegt hat. Ein Sprecher der IG Nachtflugverbot sprach von einer "hundertprozentigen Sicherheitsgarantie“, mit der DHL nach Schkeuditz gelockt worden sei. Nach Meinung der EU handelt es sich bei eben dieser Garantie um eine unzulässige Beihilfe. Denn Sachsen hafte für das Risiko des Konzerns, ohne dafür von DHL eine Vergütung zu erhalten.

Das Finanzministerium in Dresden verteidigte die Vereinbarung. "Für die DHL-Ansiedlung mussten bestimmte Bedingungen geschaffen werden", sagte Sprecher Stephan Gößl.