Brüssel kippt Bürgschaft für DHL-Drehkreuz in Leipzig 

Die EU-Kommission in Brüssel hat die Garantien des Bundeslandes Sachsen in Millionenhöhe für das Fracht-Drehkreuz der Deutschen Posttochter DHL am Flughafen Leipzig/Halle gekippt. Nach einem Bericht auf "WELT ONLINE" heißt es in der Begründung der EU-Wettbewerbshüter, die von Sachsen übernommene Bürgschaft von bis zu 500 Millionen Euro sei wettbewerbswidrig.

Bereits seit 2006 war in Brüssel ein Beihilfeverfahren anhängig, in dem geklärt werden sollte, ob die so genannte Patronatserklärung des Freistaates Sachsen zulässig sei. Darin verpflichtete sich Sachsen zu Zahlungen von bis zu 500 Millionen Euro an die Posttochter DHL, sollte es zu Einschränkungen für Nachtflüge am Flughafen Leipzig/Halle und damit zum erzwungenen Umzug des Drehkreuzes kommen (posttip berichtete).

In der Begründung der EU-Kommission heißt es nun, die Wettbewerbswidrigkeit bestünde darin, dass durch die unbegrenzte Garantie Geschäftsrisiken von DHL zu Bedingungen abgesichert würden, die kein Privatinvestor akzeptiert hätte.

Die EU-Kommission erklärte, DHL habe bereits den Höchstbetrag der zulässigen Investitionsbeihilfe zur Förderung wirtschaftlich schwacher Regionen erhalten. "Die unbegrenzten Garantien durch die Rahmenvereinbarung und die Patronatserklärung sind daher aufzuheben", hieß es in der Entscheidung.

Trotz des Wegfalls einer Millionen-Garantie sehe die DHL keinen Anlass, die Standortentscheidung für den Flughafen Leipzig/Halle infrage zu stellen. Die Entscheidung sei zwar bedauerlich, sie werde aber keine Auswirkungen auf das aktuelle Tagesgeschäft haben, sagte ein Sprecher der DHL.