Die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) werden auf der Mitgliederversammlung im Juni eine Selbstverpflichtungserklärung verabschieden, dass sie die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die in der Postbranche üblich sind und wie sie im Postgesetz gefordert werden, einhalten. Dies ist laut BdKEP das Ergebnis einer Umfrage, die der Verband unter seinen Mitgliedern gemacht hat.
Nach Erkenntnis des BdKEP zahlen BdKEP-Mitglieder Löhne oberhalb der z. Zt. diskutierten Mindestlöhne. Darüber hinaus bewegen sich Lohnzahlungen von BdKEP-Mitglieder im Rahmen des von der Regierung favorisierten und z. Zt. existierenden Modells des Kombilohns, so der Verband weiter.
Hartz-IV- Empfänger dürfen 100 Euro im Monat dazuverdienen, ohne Kürzungen in Kauf nehmen zu müssen. Der BdKEP habe die Erkenntnis gewonnen, dass Hartz-IV-Empfänger nicht mehr als 100 Euro, manchmal auch nicht mehr als 400 Euro dazu verdienen wollen. Durch die restriktiven Vorgaben bei der Anrechnung müsse sich der Gesetzgeber die geringen Bezahlungen teilweise selbst zurechnen lassen. Der Wirtschaft könne man die restriktiven Vorgaben nicht vorwerfen. Nach Ansicht des BdKEP werden durch die Minijobs eher Wiedereingliederungen in das Erwerbsleben ermöglicht.