Versenden von Batterien 

Ob auf der Straße oder per Luftfracht – wer Lithium-Batterien versenden will, muss zahlreiche Regelungen beachten. Gerade bei dem Versenden von Batterien wurden von der IATA sehr strenge Vorschriften für den Transport festgelegt.

Die Vorschriften, die ab dem 01.04.2016 in Kraft getreten sind, betreffen vor allen Dingen Lithium Ionen Batterien in losem oder in der losen Schüttung.

Weitreichende Folgen
Die strengeren Vorschriften betreffen zwar vornehmlich das Versenden von Batterien, doch sind auch Elektrogeräte mit den Batterien als Stromquelle hiervon betroffen. Es spielt hierbei überhaupt keine Rolle, ob die Batterien als wiederaufladbar oder als nicht wiederaufladbar gelten. Für das Versenden von Batterien gelten die Vorschriften dann, wenn die Batterien in einzelnen Stückzahlen verpackt sowie versendet werden, beispielsweise in Form von den sogenannten Power Banken oder als lose Einzelbatterie.

Weiterhin greift die Vorschrift auch dann, wenn die Batterien gemeinsam mit einem Elektronikgerät in der gleichen Verpackung versendet werden. Gern wird hierbei vergessen, dass auch ein Mobiltelefon mit einem entsprechendem Akku als Elektronikgerät mit Batterie angesehen wird. Selbst dann, wenn die Batterie als fester Bestandteil des Elektronikgeräts verbaut wurde, wie es beispielsweise bei einem Tablet-Computer der Fall ist, gelten die neuen Vorschriften für das Versenden von Batterien.

Der Grund für die Neuregelung der Vorschriften für den Transport von Lithium-Metall-Batterien ist der Anstieg der Sicherheitsbelange in der Luftfahrtindustrie. Für den Absender ist es wichtig zu wissen, dass er in rechtlicher Hinsicht für den 100% sicheren Versand sowie die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen verantwortlich ist. Aus diesem Grund sollte der Absender im Vorwege mit dem Zustelldienst das Anliegen des Versenden von Batterien absprechen um der rechtlichen Verantwortung vollumfänglich gerecht zu werden.

Die neuen Regelungen für den Versand beinhalten auch das Verbot des Transports in einem Personenflugzeug. Zudem gilt zukünftig, dass sich in der Sendung lediglich maximal 2 Versandstücke der Batterien befinden dürfen. Sofern mehr als 2 Einheiten transportiert werden sollen, so muss das entsprechende Abfertigungszeichen für Lithium-Batterien an der Sendung angebracht werden. Als besonders wichtig gilt der Umstand, dass beschädigte oder defekte Lithium Batterien ein enorm hohes Risiko für den Luftversand gelten und daher auf diesem Wege nicht befördert werden dürfen. Es genügt hierbei bereits, dass ein Defekt oder eine Beschädigung an den Batterien vermutet wird. Die betroffene Batterie muss somit vor dem Versand aus der Sendung entfernt werden.

Als Fazit kann für den Absender somit festgehalten werden, dass ein besonderes Augenmerk auf die Bestimmungen gelegt werden sollte, damit der Versand der Batterien ohne Schwierigkeiten durchgeführt werden kann.