Lexikon

Paketschein

Einen Paketschein muss der/die Absendende normalerweise ausfüllen, wenn er/sie ein Paket aufgibt. Der Paketschein enthält Angaben über Absender und Empfänger sowie zum Inhalt und Wert der Sendung.
Die Angaben auf dem Paketschein sind maßgeblich für eventuelle Reklamationen bzw. Schadensersatzansprüche.