Lexikon

Franchising

Einige Postdienstleister sind als Franchise-Unternehmen organisiert.

Franchising bedeutet, dass einE Franchise-NehmerIn vom Hauptunternehmen ein Bündel von Leistungen "mietet" und den Kunden anbietet. In der Regel sind dies eine Firmenmarke sowie deren Produkte, die der/die Franchise-NehmerIn als rechtlich selbstständiger Unternehmer vertreibt. Franchise-Unternehmen stellen also keine festen Mitarbeitenden für ihre Filialen ein, sondern gehen vertragliche Dauerschuldverhältnisse ein.

Der/die Franchise-NehmerIn bietet unter dem Namen und mit der Vertriebsstrategie des Franchise-Gebers dessen Produkte und Dienstleistungen an. Der Franchise-Geber bindet ihn in ein Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept ein und verpflichtet sich, ihn aktiv und laufend zu unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln.