Lexikon

Ausfuhranmeldung

Jede Ausfuhr in ein Drittland (nicht innergemeinschaftliche EU-Versand) ab einem Warenwert von 1.000 Euro benötigt eine schriftliche Ausfuhranmeldung; unter diesem Wert genügt eine mündliche Anmeldung. Demnach beschreibt die Ausfuhranmeldung einen Vorgang bzw. ein Anmeldeformular zur Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Waren. Die Ausfuhranmeldung ist beim zuständigen Zollamt zu stellen.