Verfassungsbeschwerde gegen Postmindestlohn 

Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen den Postmindestlohn eingelegt. Die Beschwerde richte sich gegen die im neuen Arbeitnehmerentsendegesetzes verankerte Aufhebung der Tarifautonomie, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes.

Aufgenommen wurde unter anderem der Passus, dass der durch Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag "auf alle unter diesen Geltungsbereich fallenden und nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Anwendung findet". Nach Meinung des BdKEP handelt es sich hierbei um die aus den bisherigen Rechtsverordnungen zu allgemeinverbindlichen Löhnen bekannte Formulierung, die bereits das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für nicht zulässig hielt. 

Das Oberverwaltungsgericht kippte die Mindestlohnverordnung im Dezember 2008. Den Verwaltungsrichtern zufolge habe das Bundesarbeitsministerium die Mindestlohnverordnung so nicht erlassen dürfen. Eine solche Verordnung darf nur für Arbeitnehmer gelten, die an gar keinen Tarifvertrag gebunden sind. Die Verordnung sah jedoch vor, dass sie für alle Arbeitnehmer gelte, die nicht an einen bestimmten Tarifvertrag, nämlich den des Arbeitgeberverbandes Postdienste, gebunden sind. Dieser Verband wird von der Deutschen Post DHL dominiert.

In dieser Formulierung sieht der BdKEP eine Außerkraftsetzung des Artikel 9 Grundgesetz, der die Koalitionsfreiheit garantiert. Der Tarifvertrag sieht einen Mindestlohn zwischen 8,00 und 9,80 Euro pro Stunde vor. Unternehmen, die den Mindestlohn nicht zahlen, brauchen derzeit jedoch noch keine Sanktionen befürchten.