Teilnahme an Ausschreibungen auch ohne Mindestlohn 

Unternehmen, die den Post-Mindestlohn von 9,80 Euro nicht zahlen, dürfen nicht von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Das hat nach einem Bericht der "Wirtschaftswoche" das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in der vergangenen Woche entschieden.



Im verhandelten Fall hatte die Stadt Dortmund einen Auftrag für die Zustellung ihrer Behördenpost ausgeschrieben und das Unternehmen TNT Post von der Ausschreibung ausgeschlossen. Begründung: TNT Post zahle nicht den staatlich festgelegten Post-Mindestlohn von 9,80 Euro. Dagegen klagte TNT Post und bekam jetz vom OLG Düsseldorf Recht.



Der Post-Mindestlohn von 9,80 Euro pro Stunde ist im Dezember 2007 vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg haben den Postmindestlohn allerdings für rechtswidrig erklärt. Eine Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht steht noch aus. Außerdem hat der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) eine Verfassungsbeschwerde gegen den Post-Mindestlohn eingelegt.



Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist noch nicht veröffentlicht, da es den Parteien noch zugestellt werden muss.