Wie der BdKEP in einer Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages erfuhr, halten Bundesfinanzministerium und SPD an der Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post auch über den 31.12.2007 hinaus fest. Der BdKEP hatte vor einem Jahr eine Petition mit dem Ziel der Abschaffung des Steuerprivilegs der Deutsche Post AG eingereicht. Diese Petition wurde jetzt im Petitionsausschuss öffentlich verhandelt.
Begründet wird die Entscheidung von Bundesfinanzministerium und SPD mit einem gesetzlichen Infrastrukturauftrag zur Aufrechterhaltung von Postdienstleistungen. Die Deutsche Post sei, so Bundesfinanzministerium und SPD einstimmig, zum Universaldienst und zur Aufrechterhaltung von 12.000 Annahmestellen verpflichtet. Und eine Pflicht müsse auch belohnt werden.
Nach Ansicht des BdKEP enthält die Universaldienstleistungsverordnung keine derartige Verpflichtung der Deutschen Post. Der Name Deutsche Post werde in der Verordnung mit keiner Silbe erwähnt. Sie sei nicht verpflichtet, 12.000 Annahmestellen aufrecht zu erhalten. "Hier wird von SPD und BMF ungeniert gelogen und die Öffentlichkeit für dumm verkauft," erregt sich der Vorsitzende des BdKEP, Rudolf Pfeiffer.
Der BdKEP sieht mit den Entscheidungen der Beibehaltung des Steuerprivilegs für die Deutsche Post den Tatbestand unrechtmäßiger Steuersubventionen als erfüllt an. Man werde die EU-Kommission entsprechend auffordern, "ihr Vorgehen gegen die rechtswidrige Politik der Bundesrepublik zu verschärfen", so der BdKEP in einer Mitteilung.