Offene Briefumschläge verschließt die Post nur dann, wenn etwas vom Inhalt herauszufallen droht. Ansonsten kommt offen beim Adressaten an, was der Absender zu verschließen vergaß. Diese Erfahrung musste ein Mann aus Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen) machen. Das Scheidungsurteil erreichte ihn in einem offenen Briefumschlag.
Die Unterlagen seien zwar vollständig gewesen, berichtet das Portal "Der Westen". Dennoch beschwerte sich der Mann, weil er den Datenschutz verletzt war. Der Fehler war im Amtsgericht passiert, wo man den Brief ordnungsgemäß frankiert aber nicht verschlossen hatte. Ein Postsprecher erklärte, wenn nichts aus dem Brief herausfalle, dann werde er so transportiert wie er aufgegeben wurde.