Royal-Mail-Tochter darf staatliche Beihilfen bekommen 

Die Europäische Kommission hat der britischen Regierung die Unterstützung der britischen Gesellschaft "Post Office Ltd." genehmigt. Das Unternehmen betreibt im Vereinigten Königreich die rund 14 000 Postämter, die für eine Vielzahl öffentlicher Dienstleistungen, von Postdienstleistungen bis zur Bereitstellung von Bargeld und Rechnungsabwicklungen zuständig sind.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erläuterte, Beihilfen für öffentliche Dienstleistungen "können genehmigt werden, wenn die Unterstützung ausschließlich der Deckung der Kosten für die Erbringung der öffentlichen Dienstleistungen dient." Dies sei bei der "Post Office Ltd.", einer Tochtergesellschaft von Royal Mail, gegeben.

Im Dezember 2006 meldete sein Vorhaben an, Die 313 Mio. GBP (460 Mio. Euro), die das Vereinigte Königreich 2007 als Verlustausgleich durch Mittel der Regierung vorsieht, wurden ebenso genehmigt wie die 150 Mio. GBP (220 Mio. Euro), welche jährlich zur Deckung der Kosten für den Betrieb des unrentablen Netzes von Postämtern in ländlichen Gebieten gezahlt werden. Letzteres wurde 2006 für eine Dauer von zwei Jahren genehmigt.

Laut EU-Kommission greife diese Entscheidung der Beurteilung weiterer Maßnahmen zur Umgestaltung des Postnetzes nicht vor, die am 14. Dezember 2006 von den britischen Behörden angemeldet wurden und mit Beihilfen bis zum Jahr 2011 verbunden sind.