Postmindestlohn: Keine Sanktionen gegen Unterzahler 

Eine höchstrichterliche Entscheidung zur Verordnung zum Postmindestlohn steht noch aus, gleichwohl passiert Postunternehmen derzeit nichts, die ihren Mitarbeitern weniger als den Mindestlohn von 9,- Euro (Ost) bzw. 9,80 Euro (West) zahlen. Wie das ARD-Magazin "Report Mainz" berichtet, haben Zollbeamte die Anweisung vom Bundesfinanzministerium, gegen sogenannte Unterzahler keine Sanktionen zu verhängen.

Der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, forderte das für die Verordnung zuständige Bundesarbeitsministerium auf, die unklare Situation im Hinblick auf den Mindestlohn zu beenden. Die Anweisung des Finanzministeriums an seine Beamten, jene Unternehmen mit rechtlichen Maßnahmen zu verschonen, die keinen Mindestlohn zahlen, wertet Bsirske als "eine Ohrfeige für das Bundesarbeitsministerium".

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte die Verordnung zum Postmindestlohn für rechtswidrig erklärt. Das Bundesarbeitsministerium ist gegen die Entscheidung allerdings in Revision gegangen. Eine Entscheidung des nun zuständigen Bundesverwaltungsgerichts steht allerdings noch aus und kann sich auch noch einige Zeit hinziehen. Beim Arbeitsministerium sieht man derzeit keinen Handlungsbedarf in der Sache, wie eine Nachfrage von "Report Mainz" ergab.