Angesichts der aktuellen Warnstreiks bei der Deutschen Post AG stellen sich viele Postkunden, insbesondere Firmenkunden, die Frage nach einem eventuellen Schadenersatz wegen verzögert oder gar nicht zugestellter Post. Elmar Müller, Vorsitzender des PostKundenForums, erklärt dazu: "Die Deutsche Post AG haftet bei Briefsendungen generell nur dann, wenn Zusatzleistungen wie Nachnahme oder Rückschein vereinbart wurden. Aber auch in diesen Fällen schließt der Konzern in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Haftung im Streikfall ausdrücklich aus. Wichtige Unterlagen, die fristgerecht den Adressaten erreichen sollen, sollten Postkunden daher lieber von einem Expressdienstleister befördern lassen.“
Im Übrigen würden die Warnstreiks und die damit verbundenen Beeinträchtigungen bei den Postkunden die Notwendigkeit gleicher Wettbewerbsbedingungen im deutschen Postmarkt unterstreichen, so Müller weiter. Anders als Großkunden könnten viele private Postkunden und Kleingewerbetreibende trotz der Marktöffnung und der Anstrengungen der privaten Briefdienstleister bislang nicht einfach den Anbieter wechseln. Um mehr Auswahlmöglichkeiten für alle zu schaffen, müssten Wettbewerbsverzerrungen wie die Umsatzsteuerbenachteiligung der neuen Anbieter daher schnellstmöglich beseitigt werden.