Die Deutsche Post hat die Vorwürfe zurückgewiesen, dass sie zu hohe Beihilfen aus der Staatskasse für Rentenzahlungen ihrer ehemaligen Angestellten erhalten hat. Die EU-Kommission prüft in einem Verfahren, ob im Zusammenhang mit den Pensionsleistungen zu einer Überkompensation der Post gekommen ist. Die Post beruft sich darauf, dass es sich um einen Ausgleich von Altlasten handele, die aufgrund der Übernahme von Beamten anderer Postverwaltungen entstanden sei. Daher seien die Pensionssubventionen mit den EU-Vorschriften vereinbar.
In der vergangenen Woche hatte die EU-Kommission mitgeteilt, dass sie ein seit 2007 laufendes Beihilfeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland um einen zusätzlichen Sachverhalt erweitert hat. Die Kommission prüft nun, ob Ausgleichszahlungen des Bundes zur Finanzierung von Ruhestandsgehältern früherer Postbeamter mit Vorschriften der EU vereinbar sind. Diese Subventionen sind grundsätzlich zulässig, dürfen aber nicht zu hoch ausfallen. Brisant ist dabei die Tatsache, dass die deutsche Postregulierungsbehörde einer Erhöhung der Briefporti zugestimmt hatte. Mit den höheren Briefpreisen sollten die Pensionslasten der Post gedeckt werden.
"Beinahe 20 Jahre nach dem Beginn der Liberalisierung sind wir immer noch mit Klagen konfrontiert, dass ehemalige Monopolisten Überkompensation erhalten haben. Sollten sich diese als begründet erweisen, wäre es eine Verzerrung des freien Wettbewerbs. Ich hoffe, dass wir nunmehr das Verfahren rasch beenden und die Fragen der Kompensation für "Pensionsaltlasten" klären werden können, da dies nicht unser einziger Fall in dieser Sache ist“, sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia.
Das Verfahren gegen die Post wurde nach einer Beschwerde des Wettbewerbers UPS eingeleitet. Laut Wettbewerber sei die Deutsche Post von 1990 bis 2007 in unverhältnismäßig hohem Maße in den Genuss staatlicher Ausgleichzahlungen gekommen.