Post-Mindestlohn kommt vorerst nicht 

Einen Mindestlohn für Briefzusteller wird es vorerst nicht geben. Auch nach einem Sitzungsmarathon am Montag abend blieben die Koalitionsparteien in dieser Frage uneins, berichtet die Online-Ausgabe der "Tagesschau". Der Bundestag wird daher vorerst nicht weiter über die Ausweitung des Entsendegesetzes auf Postdienstleistungen beraten. Das Ende des Briefmonopols zum Jahresende bleibe aber beschlossene Sache, betonten beide Seiten.

Die SPD erhob nach der erfolglosen Sitzung schwere Vorwürfe gegenüber CDU und CSU. Die Union mache "blanke Lobbypolitik" und halte sich nicht an Zusagen, sagte Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) im Deutschlandfunk. Auch der SPD-Parteivorsitzende Kurt Beck und der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck zeigten sich empört und überrascht über die "Verweigerung" der CDU. Die Stimmung in der Koalition sei durch das Scheitern "sicherlich nicht besser geworden", wird Beck von der "Financial Times Deutschland" zitiert.

Für die CDU betonte deren Fraktionsvorsitzender Volker Kauder in der ARD, die SPD habe mehrere Kompromissangebote der Union "völlig unverständlich abgelehnt". Die SPD beharre darauf, möglichst viele Mitarbeiter privater Postdienstleister in den Mindestlohn aufzunehmen, die CDU/CSU will ihn auf hauptamtliche Briefzusteller beschränken, so Kauder.

Ein zweiter Streitpunkt sei die Gültigkeit des Tarifvertrags gewesen, den der Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft ver.di ausgehandelt hat. Kauder erklärte für seine Partei, der Tarifvertrag erfasse nicht 50 Prozent der Beschäftigten. Das ist aber die Voraussetzung dafür, dass der Tarif gemäß dem Entsendegesetz auf alle Beschäftigten der Branche ausgeweitet werden kann. Die SPD sieht diese Bedingung dagegen erfüllt. Laut Müntefering hat sich in den Verhandlungen herausgestellt, die Union versuche im Namen "bestimmter Unternehmer" einen Mindestlohn von weniger als acht Euro durchzusetzen, womit der gültige Tarifvertrag unterlaufen worden wäre.

Das Bundeskabinett hatte bereits die Aufnahme der Briefdienste in das Entsendegesetz – und damit einen allgemeingültigen Mindestlohn für die Branche – beschlossen, allerdings beschränkt auf Arbeitnehmer, die überwiegend mit der Briefzustellung befasst sind. (posttip.de berichtete).

Seitdem hat sich allerdings der Arbeitgeberverband "Neue Brief- und Zustelldienste e.V." (NBZ) gegründet mit dem Ziel, die Aufnahme der Briefdienste in das Entsendegesetz unter dem Tarifvertrag zwischen ver.di und dem alten Arbeitgeberverband Postdienste zu verhindern (posttip.de berichtete).