Die sukzessive Pleite der einzelnen PIN-Gesellschaften hat die Branche der alternativen Briefdienstleister massiv erschüttert. Es könnte aber noch schlimmer kommen. Wegen des Mindestlohns könnten sich weitere Anbieter nur noch maximal zwei Monate über Wasser halten, berichtet die Zeitschrift Capital.
Ab Juli drohe zahlreichen Unternehmen die Insolvenz, wenn bis dahin der Mindestlohn weiter in Kraft sei, warnte der Justiziar des Bundesverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP), Axel Günther, gegenüber Capital online. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte den Mindestlohn zwar für teilweise unwirksam erklärt, jedoch hängt das Verfahren nun in der nächsten Instanz beim Oberverwaltungsgericht (OVG). Dadurch bleibt der Mindestlohn von 9,- bis 9,80 Euro vorerst in Kraft. Anbieter, die weniger zahlen, tun dies bislang auf eigene Gefahr. Sie müssen Rücklagen für den Fall bilden, dass die letzte Gerichtsinstanz den Mindestlohn doch noch für wirksam erklären sollte.
Durch diese Rücklagen werden die liquiden Mittel der Briefdienste aufgezehrt, wodurch sie in Zahlungsschwierigkeiten kommen können. Dadurch "gelangten zahlreiche Mitgliedsbetriebe ab Anfang Juli in die relevante Insolvenzantragspflicht“, schreibt der Justiziar des BdKEP in einem Brief an das Oberverwaltungsgericht laut Capital. Im Falle einer akuten Zahlungsunfähigkeit könnten die Unternehmen allerdings eine gerichtliche Aussetzung des Mindestlohns beantragen.
Der BdKEP hofft allerdings, dass das Oberverwaltungsgericht noch im Juni entscheidet. In der Zwischenzeit müssen die Anbieter, die keinen Mindestlohn zahlen, mit Bußgeldbescheiden vom Zoll rechnen. Der ist für die Einhaltung der Mindestlohnverordnung zuständig. Um juristische Auseinandersetzungen auf dieser Ebene zu vermeiden, sei eine schnelle Entscheidung des OVG nötig, so der BdKEP.