Mindestlohn nur für Briefzusteller 

Der Mindestlohn, der ab 2008 in der Postbranche gelten soll, wird voraussichtlich auf Briefzusteller beschränkt. Dies geht aus einem Beschlussvorschlag hervor, der dem Bundeskabinett zur Entscheidung vorliegt, wie das Handelsblatt berichtet. Ein entsprechender Beschluss soll noch heute gefasst werden.

Auf Betreiben des Arbeitsministers Franz Müntefering sollen bestimmte Dienstleistungen aus dem Postbereich in den Geltungsbereich des Entsendegesetzes aufgenommen werden. Damit kann branchenweit ein einheitlicher Mindestlohn festgelegt werden. Der Mindestlohn soll sich nun nur auf Briefdienstleistungen beschränken. Ursprünglich hatte Arbeitsminister Müntefering vorgeschlagen, das Entsendegesetz allgemein auf Postdienstleistungen auszuweiten.

Auf die Beschränkung auf Briefdienstleistungen hatte das Bundeswirtschaftsministerium bestanden, berichtet das Handelsblatt weiter. Damit fallen Kurierdienste und Zeitungsausträger nicht unter den Mindestlohn. Der Vorschlag des Bundeskabinetts muss nun noch von Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden.