Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) aufgefordert, öffentlich klarzustellen, dass die Rechtsverordnung Postmindestlohn nicht anzuwenden ist, da sie als nichtige Rechtsverordnung niemanden bindet. Nach Wahrnehmung des BdKEP scheint über das Schicksal des Postmindestlohnes in der Öffentlichkeit Unsicherheit zu bestehen, die vor allem von der Gewerkschaft ver.di geschürt werde.
Besonders gegenüber der Bundesagentur für Arbeit sei die Klarstellung wichtig, schreibt der BdKEP in einer Mitteilung, da diese sich bisher in Ausschreibungen und bei Arbeitsförderungen immer geweigert habe, die Nichtigkeit der Rechtsverordnung seit dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes im März 2008 anzuerkennen.
BdKEP bittet Ministerin um Vermittlung
Gleichzeitig hat der BdKEP Frau von der Leyen gebeten, zwischen dem Arbeitgeberverband BdKEP und den im Wettbewerbsmarkt nicht tariffähigen Gewerkschaften zu moderieren. Der BdKEP wolle zu einem Abschluss von branchenweit verbindlichen Mindestarbeitsbedingungen kommen, damit die bisher in der Branche gültigen und weitestgehend akzeptierten Mindestlöhne nicht unterlaufen werden. 7,50 Euro je Stunde sei das Minimum, was die Branche bisher in den alten Bundesländern gezahlt hat.