Mehrwersteuer auf Briefe und Pakete für Großkunden 

Das Bundeskabinett hat einen neuen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Abschaffung des Mehrwertsteuerprivilegs für Großkundensendungen vorsieht. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, soll die neue Regelung zum 01.07.2010 in Kraft treten.

Auch Pakete über 10 Kilo sind betroffen

Der Entwurf sieht vor, dass "individuell vereinbarte oder zu Sonderkonditionen erbrachte Leistungen" nicht mehr mehrwertsteuerfrei erbracht werden dürfen. Unter "Leistungen" fallen laut Finanzministerium auch Pakete mit einem Gewicht über 10 Kilogramm. Kataloge und Zeitschriften über zwei Kilo werden ebenfalls davon erfasst.

Universaldienst bleibt steuerfrei

Wie bereits angekündigt, bleibt dem Universaldienst die Mehrwertsteuerbefreiung erhalten. Neben der Deutschen Post können sich auch andere Postdienstleister von der Mehrwertsteuerpflicht befreien lassen. Voraussetzung ist die Erbringung des Universaldienstes, worunter laut Kabinettsbeschluss "das ständige und flächendeckene Zurverfügungstellen von postalischen Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer" zu verstehen ist.