Letztes Urteil zum Postmindestlohn kommt morgen 

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in letzter Instanz über den sogenannten Postmindestlohn verhandelt. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob das Bundesarbeitsministerium den von der Gewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband Postdienste e.V. vereinbarten Tariflohn von 9,80 Euro (West) bzw. 9,00 Euro (Ost) für alle Postdienste verbindlich festsetzen durfte.

Vorinstanzen haben Mindestlohn gekippt

In den Vorinstanzen hatten bereits das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Verordnung über den Postmindestlohn als rechtswidrig eingestuft. Mit dem Bundesverwaltungsgericht befasst sich nun ein Bundesgericht in der letzten Instanz mit der Sache.

Gegenüber posttip.de erklärte eine Sprecherin des Gerichts, dass das Urteil morgen (28.01.2010) um 14.30 Uhr verkündet wird.