Die Deutsche Post beseitigt Unklarheiten bei der Lagerfrist von nicht zustellbaren Briefen und Paketen. Nach der Beschwerde einer Postkundin wird die Lagerfrist nun auf tatsächlich sieben Werktage ausgedehnt.
Wie die Zeitschrift "Finanztest" berichtet, fand eine Berliner Postkundin eine Benachrichtigungskarte über eine nicht zugestellte Postsendung in ihrem Briefkasten. Dort war auch die Lagerfrist von sieben Werktagen erwähnt, innerhalb derer die Sendung abgeholt werden kann. Gleichzeitig fand sich der übliche Vermerk zur Abholung, die "heute jedoch nicht" erfolgen könne.
Lagerfrist beginnt erst einen Tag später
Nach Ansicht der Kundin beginne die Lagerfrist deshalb erst an dem Tag, der auf die erfolglose Zustellung folgt, zu laufen. Die Post zählte den "heute jedoch nicht"-Tag aber schon zu den sieben Werktagen. Die Postkundin beschwerte sich mithilfe eines Rechtsanwalts bei der Bundesnetzagentur. Diese forderte die Post zur Stellungnahme auf.
Das Bonner Unternehmen räumte ein, dass es "hinsichtlich der Lagerfrist immer wieder zu Missverständnissen" kam. Nun zählt auch für die Post als erster Tag der Lagerfrist der Werktag (Montag - Samstag), der auf den erfolglosen Zustellversuch folgt.