Italien darf Staatspost 1,1 Milliarden Euro zahlen 

Italien durfte seinem Postmonopolisten insgesamt 1,1 Milliarden Euro Beihilfe zahlen. Das hat die Europäische Kommission jetzt genehmigt. Die "Poste Italiane" erhielten von 2006 bis 2008 Ausgleichszahlungen in dieser Höhe, weil sie in Italien zur Leistung des Universalpostdienstes verpflichtet ist.

Die staatliche Unterstützung stehe im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften, da die Ausgleichszahlungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse gewährt werden, sie die Kosten der Erbringung dieser Leistungen nicht überkompensieren und keine Quersubventionierung anderer Tätigkeiten von "Poste Italiane" zulassen, erklärte die EU-Kommission.

Eigentlich müssen solche "Dienstleistungen im allgemeinwirtschaftlichen Interesse" öffentlich ausgeschrieben werden, damit die Ausgleichszahlungen unproblematisch sind. Das ist in Italien aber nicht passiert – die Zahlungen sind somit eine staatliche Beihilfe und wurden deshalb von der EU-Kommission besonders geprüft.

Staatliche Beihilfen dürfen in der EU nur als Ausgleich gezahlt werden. Das heißt, sie dürfen die Höhe der Kosten, die dem Unternehmen durch die erbrachten öffentlichen Dienstleistungen entstanden sind, nicht übersteigen. Die EU-Kommission stellte nun fest, dass die Nettokosten des Postuniversaldienstes zwischen 2006 und 2008 in Italien die staatlichen Zahlungen in diesem Zeitraum überstiegen. Aufgrund dieser Unterkompensierung sind die staatlichen Zahlungen an "Poste Italiane" also mit den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags vereinbar.