Der Bundesverband des deutschen Groß- und Außenhandels (BGA) ist mit seiner Klage gegen überhöhte Portogebühren jetzt vor den Bundesgerichtshof gezogen. Das berichtet das Handelsblatt. Sollte der BGA vor Gericht Erfolg haben – das halten Experten für wahrscheinlich - droht der Deutschen Post AG eine Klagewelle. Mit einer sofortigen Entscheidung rechnet aber keine der beteiligten Seiten.
"Es gibt keinen Anspruch auf beliebig hohe Monopolgewinne der Deutschen Post", begründete BGA-Präsident Anton Börner den Schritt. Das Gerichtsverfahren geht auf das Jahr 2002 zurück, als der BGA die DP AG erstmals auf Rückzahlung von Portoentgelt verklagt hat. Damals hatte Wirtschaftsminister Werner Müller, statt das ordnungsgemäße Genehmigungsverfahren in der Regulierungsbehörde abzuwarten, die von der DP AG vorgeschlagenen Preise per Verwaltungsanweisung für genehmigt erklärt.
Diese Anweisung war rechtswidrig, darin sind sich alle bisher beteiligten Gerichte einig. Dennoch wiesen sie die Klage des BGA zurück. Die DP AG habe sich auf die Gültigkeit des Schreibens verlassen müssen, hieß es zur Begründung. Der Wirtschaftsverband hofft nun, dass der Bundesgerichtshof die Verwaltungsanweisung insgesamt für nichtig erklärt. Dann wäre die DP AG tatsächlich genötigt, den ungerechtfertigten Anteil an den gezahlten Portogebühren rückzuerstatten.
Der BGA kann sich laut Handelsblatt dabei auch auf die Monopolkommission berufen, die ebenfalls das Briefporto in Deutschland für zu hoch hält. Die DP AG habe dem Verband bereits angeboten, den Streitwert von 21 000 Euro vollständig zu bezahlen, nur um nicht zugeben zu müssen, jahrelang überhöhte Portogebühren erhoben zu haben, so das Handelsblatt weiter.