Gerster droht mit Klage gegen Mindestlohn 

Der neue ArbeitgeberverbandNeue Brief- und Zustelldienste (AGV NBZ) will notfalls auf europäischer Ebene gegen den Post-Mindestlohn vorgehen. In einem Interview mit der Zeitschrift "Wirtschaftswoche" drohte der Präsident des Verbandes, Florian Gerster, mit seinen zahlreichen "Kontakten" in die deutsche und europäische Politik, die er im Sinne eines niedrigeren Post-Mindestlohns einsetzen wolle.

Gerster bestand darauf, die Unternehmen, die sein Verband vertritt, zahlten "keine Hungerlöhne. Ein Zusteller verdiene bei den Mitgliedsunternehmen des AGV NBZ im Schnitt knapp unter acht Euro pro Stunde. Ein Mindestlohn "je nach Region zwischen 6 Euro und 7,50 Euro pro Stunde" sei deshalb "realistisch", wiederholte er die Forderung der Wettbewerber nach einer Neuverhandlung des Mindestlohns.

Derzeit halten die große Koalition und die Gewerkschaft ver.di an dem Tarifvertrag zwischen der Gewerkschaft und dem alten AGV Postdienste fest, der von dem neuen Verband als Handlanger der Deutschen Post AG angesehen wird. Allerdings warf Arbeitsminister Franz Müntefering bereits seinem Kabinettskollegen Michael Glos vor, den vereinbarten Mindestlohn zu unterlaufen. In einem Interview mit dem Magazin "der Spiegel" erklärte Müntefering, er "erwarte, dass sich alle daran halten und nicht versuchen, indirekt unseren gemeinsamen Willen zu umkurven."

Gerster hofft jedoch genau auf solche Kurven und will seine Lobbyarbeit in Bundestag und Bundesrat weiter intensivieren: "Wir werden uns in den kommenden Tagen an alle Bundestagsabgeordneten und alle Mitglieder des Bundesrates wenden", kündigte er an. Auch die Bundeskanzlerin sei hier "eine besonders wichtige Ansprechpartnerin". Nur wenn der Verband seine Forderungen nicht durchsetzen kann, werde er über eine Klage nachdenken: "Dann wird die politische Frage zu einer rechtlichen – im nationalen und im europäischen Rahmen", so Gerster wörtlich.

Schließlich gebe es auch "Kontakt zur EU-Kommission, die sehr genau beobachtet, wie hier entschieden wird". Nicht nur der umstrittene Mindestlohn, auch die Umsatzsteuerbefreiung könnte Gegenstand einer europäischen Klage sein.