Gericht verbietet PIN Verwendung des Logos 

Das Landgericht Köln hat dem Postdienstleister PIN verboten, sein Logo bzw. Teile davon im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Wie ein Sprecher des Landgerichts Köln gegenüber posttip.de auf Anfrage mitteilte, gebe es eine entsprechende Entscheidung der 31. Zivilkammer des Gerichts vom 18. Oktober 2007 (Az.: 31 O 168/07).

Zu den Entscheidungsgründen wollte das Landgericht keine weiteren Angaben machen. Die Entscheidungsgründe lägen den Parteien des Verfahrens derzeit noch nicht vor. Offizielle Stellungnahmen seien mit Rücksicht auf diesen Umstand nicht möglich. Gerüchten zufolge soll der Grund darin liegen, dass das im Logo verwendete Zeichen eine eingetragene Marke sei, an der die PIN allerdings keine Rechte habe.

Die PIN selbst konnte zu dem Vorgang keine offizielle Stellungnahme abgeben, da die Urteilsbegründung noch nicht vorliege. Nach Auskunft der Pressestelle gebe es einen älteren Vorgang, wonach ein Teil des Logos nicht eigenständig, also nicht ohne Schriftzusatz "pin", verwendet werden darf. Ob sich das aktuelle Urteil des LG Köln auf diesen Sachverhalt bezieht, blieb zunächst unklar.