Nutzer des E-Postbriefs können nicht davon ausgehen, dass der Online-Brief der Deutschen Post von Firmen und Behörden als gleichwertig mit dem Brief anerkannt wird. Das habe das Landgericht Bonn entschieden, berichtet das IT-Portal "Heise Online" unter Berufung auf das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".
Gericht: E-Postbrief kann Brief nicht ersetzen
Das Gericht entschied demnach, dass der E-Postbrief im Zweifelsfall die Schriftform mit Unterschrift nicht ersetzen könne. Dies gelte zum Beispiel für die Kündigung einer Wohnung. Es fehle eine sichere elektronische Signatur. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der die Werbeaussagen der Deutschen Post für irreführend hält, der E-Postbrief sei so sicher und verbindlich wie der Brief.
In der Praxis akzeptieren einige Firmen den E-Postbrief
Einige Firmen erkennen den E-Postbrief bereits an. So akzeptierte ein regionaler Energieversorger die Änderung einer Bankverbindung per E-Postbrief. In einem weiteren Versuch von Posttip akzeptierte die Deutsche Telekom eine Vertragskündigung per E-Postbrief. E-Postbriefnutzer sollten sich in jedem Fall erkundigen, ob ein Anbieter den E-Postbrief akzeptiert.
Keine Informationen über Nutzerbasis
Da die Deutsche Post derzeit keine Nutzerzahlen veröffentlicht, ist nicht genau bekannt wie viele Kunden den E-Postbrief inzwischen nutzen. Zuletzt hatte die Post eine Zahl von einer Million Nutzern veröffentlicht. Wie viele davon den E-Postbrief tatsächlich nutzen, ist nicht bekannt.